Steuerberaterin Elisabeth Küchenberg - Hamburg

 Angebot 
Wenn Sie noch unsicher sind, ob Sie eine Steuerberaterin brauchen oder wie eine Steuerberatung aussehen kann, biete ich Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an, welches etwa eine halbe Stunde dauert.

Stehen Sie zum Beispiel vor einer Existenzgründung, so kann ich Ihnen kurz einige der steuerlichen Pflichten aufzeigen, welche mit der Gründung auf Sie zu kommen. Das kann beispielsweise die Verpflichtung sein, monatliche Aufzeichnungen (einfache Buchhaltung) zu führen und eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.

In einem Eingangsgespräch können wir auch die möglichen Formen einer Zusammenarbeit ausloten. Diese reichen von "ich mache meine Buchhaltung selbst und die Steuerberaterin ermittelt zum Schluss des Jahres den Gewinn" bis "ich habe jemanden, der meine Buchhaltung für mich macht, aber die Steuererklärung soll ein Steuerberater machen" bis zu "eigentlich will ich mit dieser Materie möglichst wenig zu tun haben". Es gibt viele Varianten. Und es gibt einige Aspekte, die bei dieser Wahl zu bedenken sind. Insbesondere auch die Frage, ob es vorteilhaft ist, mit einem Tabellenkalkulationsprogramm seine Buchhaltung zu machen.

Sie entscheiden ebenso, ob Sie Ihre Steuererklärung von mir machen lassen oder ob Sie sie selbst machen, - dabei aber jemanden im Hintergrund haben wollen, dem Sie die Fragen stellen können, die Sie zum Schluss noch haben.

Im einzelnen biete ich Ihnen

die Erstellung Ihrer Steuererklärungen

  • Einkommensteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
  • Steuererklärungen für Erbengemeinschaften
die Ermittlung Ihrer einzelnen Einkünfte
  • aus Gewerbebetrieb in Form einer einfachen Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG) oder als Bilanz nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften
  • aus selbstständiger Arbeit in Form einer einfachen Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG) oder als Bilanz nach steuerrechtlichen Vorschriften
  • aus nicht selbständiger Arbeit
  • aus Kapitalvermögen
  • aus Vermietung und Verpachtung
  • aus sonstigen Einkünften
Existenzgründungsberatung
  • Erstellung eines Businessplans
  • Erstellung eines Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplans (Teil Businessplan)
  • Erstellung einer Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (Teil Businessplan)
  • Vorbereitung von anstehenden Bankgesprächen
  • Beratung über steuerliche Aspekte bei der Wahl der geeigneten Rechtsform
  • Hilfe beim Ausfüllen des "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"
  • Coaching zu den Themen Buchführung und steuerliches Basiswissen für Unternehmer
  • fachkundige Stellungnahme
Weitere Beratungen auf folgenden Gebieten
  • Organisation
  • Einrichtung einer Finanzbuchhaltung
  • Einrichtung einer Kosten- und Leistungsrechnung
  • Einrichtung interner Kontrollsysteme
Begleitung bei einer
  • Betriebsprüfung
  • Umsatzsteuersonderprüfung
  • Prüfung durch die Sozialversicherungsträger